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Das Land unterstützt die Qualifizierung des pädagogischen Personals in den Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege mit einem jährlichen Betrag von insgesamt fünf Millionen Euro und strebt den Abschluss einer Vereinbarung nach § 26 Absatz 3 Nummer 2 an.
Quelle: Justizportal NRW
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