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Kinderbildungsgesetz NRW

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Bildungsrecht

Soweit die Kindertageseinrichtungen Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten, haben sie im Team eine sozialpädagogische Fachkraft, die in der Regel über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt, zu beschäftigen. Der Träger stellt sicher, dass die vom Jugendamt zur Verfügung gestellten Landeszuschüsse zur Finanzierung zusätzlicher Fachkraftstunden eingesetzt werden, die über den 1. Wert der Tabelle in der Anlage zu § 19 Absatz 1 hinausgehen. Er sorgt außerdem dafür, dass diese Fachkraft durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die speziellen Anforderungen dieser Tageseinrichtung sichert und weiter entwickelt.
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