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Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung

Spezialisierungen

Bank- & Kapitalmarktrecht

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1088 – 1089)
Finanzinformationen gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 KWG
– Meldung der Eigenmittel –
Stand Ende:                    
Institutsnummer:                    Prüfziffer:                    Name:                    Ort:                    
Sachbearbeiter:                    Telefon:                    
Meldebogen zur Meldung der Eigenmittel auf Basis der fixen Gemeinkosten gem. Artikel 97 der Capital Requirements Regulation (CRR), Berechnung der Kapitalquoten gem. Artikel 92 CRR(Verordnung (EU) Nr. 575/2013)
(Meldepflicht für Institute, die die Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes, die Finanzportfolioverwaltung im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 3 des Kreditwesengesetzes oder die Anlageverwaltung im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 11 des Kreditwesengesetzes erbringen und die nicht befugt sind, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, und die nicht auf eigene Rechnung handeln)
1. Ermittlung der Eigenmittel
BezeichnungBetrag in vollen Euro
01
1.1Hartes Kernkapital010
1.1.1(+) Eingezahlte Kapitalinstrumente (einschließlich Agio)020
1.1.1.1(–) Eigene Instrumente des harten Kernkapitals030
1.1.1.2(–) Entnahmen der Gesellschafter040
1.1.2(+/–) Einbehaltene Gewinne050
1.1.3(+) Sonstige Rücklagen060
1.1.4(+) Fonds für allgemeine Bankrisiken070
1.1.5(–) immaterielle Vermögenswerte, einschließlich bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert080
1.1.6(–) Verluste des laufenden Geschäftsjahres gem. Art. 36 Abs. 1 Buchst. a CRR090
1.1.7(–) Korrekturposten gem. § 10 Abs. 7 KWG100
1.1.8(+/–) andere Bestandteile oder Abzüge bezüglich des harten Kernkapitals2110
1.2Zusätzliches Kernkapital gem. Art. 51 CRR120
1.2.1(+) Eingezahlte Kapitalinstrumente (einschließlich Agio)130
1.2.2(–) Abzüge vom Posten des zusätzlichen Kernkapitals140
1.2.3(–) Korrekturposten gem. § 10 Abs. 7 KWG150
1.3Ergänzungskapital i. S. des Art. 71 CRR in Höhe von höchstens einem Drittel des Kernkapitals160
1.3.1(+/–) andere Bestandteile oder Abzüge bezüglich des Ergänzungskapitals2170
1.0anrechenbare Eigenmittel gesamt (010 + 120 + 160)180
Hinweise zu einzelnen Positionen bitte gesondert erläutern.
2. Ermittlung der Kosten,,
BezeichnungBetrag in vollen Euro
01
2.1.0Summe der Aufwendungen (einschließlich Steueraufwand) gem. Gewinn- und Verlustrechnung des letzten Jahresabschlusses190
2.1.1(–) vollständig ermessensabhängige Mitarbeiterboni200
2.1.2(–) Gewinnanteile von Mitarbeitern, Geschäftsführern und Gesellschaftern, sofern diese vollständig ermessensabhängig sind210
2.1.3(–) sonstige Gewinnverwendungen und andere variable Vergütungen, sofern diese vollständig ermessensabhängig sind220
2.1.4(–) geteilte Provisionen und zahlbare Gebühren, die in direktem Zusammenhang mit den im Gesamtumsatz berücksichtigten Forderungen aus Provisionen und Gebühren stehen, wobei die Zahlung dieser Provisionen und Gebühren an den tatsächlichen Erhalt der Forderungen aus Provisionen und Gebühren gebunden ist230
2.1.5(–) Gebühren, Maklerprovisionen und sonstige Zahlungen, die an Clearinghäuser, Börsen und zwischengeschaltete Broker für die Ausführung, die Registrierung bzw. das Clearing von Transaktionen zu entrichten sind240
2.1.6(–) ggf. an vertraglich gebundene Vermittler im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 29 der Richtlinie 2014/65/EU gezahlte Entgelte250
2.1.7(–) an Kunden gezahlte Zinsen auf Kundengelder260
2.1.8(–) nicht wiederkehrende Aufwendungen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit entstanden sind270
2.1.9(+) Wertpapierfirmen, die einen vertraglich gebundenen Vermittler in Anspruch nehmen, addieren 35 % des aufgrund der Inanspruchnahme des vertraglich gebundenen Vermittlers diesem zustehenden Entgelts280
2.0Kosten insgesamt290
Hinweise zu einzelnen Positionen bitte gesondert erläutern.
3. Berechnung der Eigenmittel-/Kosten-Relation
BezeichnungRelation (in %)
01
3.0Eigenmittel-/Kosten-Relation ((180 / 290) x 100)300
Hinweise zu einzelnen Positionen bitte gesondert erläutern.
4. Berechnung der Kapitalquoten gem. Artikel 92 CRR
BezeichnungRelation (in %)
01
4.1Berechnung der Gesamtkapitalquote ((010 + 120 + 160) x 100 / (0,25 x 290) x 12,5)310
4.2Berechnung der Kernkapitalquote ((010 + 120) x 100 / (0,25 x 290) x 12,5)320
4.3Berechnung der harten Kernkapitalquote (010 x 100 / (0,25 x 290) x 12,5)330
Hinweise zu einzelnen Positionen bitte gesondert erläutern.
Quelle: BMJ
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