- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Geltungsbereich
- Art. 3Begriffsbestimmungen
- Art. 4„Reine Durchleitung“
- Art. 5„Caching“
- Art. 6Hosting
- Art. 7Freiwillige Untersuchungen auf Eigeninitiative und Einhaltung der Rechtsvorschriften
- Art. 8Keine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung oder aktiven Nachforschung
- Art. 9Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte
- Art. 10Auskunftsanordnungen
- Art. 11Kontaktstellen für die Behörden der Mitgliedstaaten, die Kommission und den Vorstand
- Art. 12Kontaktstellen für Nutzer der Dienste
- Art. 13Gesetzlicher Vertreter
- Art. 14Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Art. 15Transparenzberichtspflichten der Anbieter von Vermittlungsdiensten
- Art. 16Melde- und Abhilfeverfahren
- Art. 17Begründung
- Art. 18Meldung des Verdachts auf Straftaten
- Art. 19Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen
- Art. 20Internes Beschwerdemanagementsystem
- Art. 21Außergerichtliche Streitbeilegung
- Art. 22Vertrauenswürdige Hinweisgeber
- Art. 23Maßnahmen und Schutz vor missbräuchlicher Verwendung
- Art. 24Transparenzberichtspflichten der Anbieter von Online-Plattformen
- Art. 25Gestaltung und Organisation der Online-Schnittstelle
- Art. 26Werbung auf Online-Plattformen
- Art. 27Transparenz der Empfehlungssysteme
- Art. 28Online-Schutz Minderjähriger
- Art. 29Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen
- Art. 30Nachverfolgbarkeit von Unternehmern
- Art. 31Konformität durch Technikgestaltung
- Art. 32Recht auf Information
- Art. 33Sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen
- Art. 34Risikobewertung
- Art. 35Risikominderung
- Art. 36Krisenreaktionsmechanismus
- Art. 37Unabhängige Prüfung
- Art. 38Empfehlungssysteme
- Art. 39Zusätzliche Transparenz der Online-Werbung
- Art. 40Datenzugang und Kontrolle
- Art. 41Compliance-Abteilung
- Art. 42Transparenzberichtspflichten
- Art. 43Aufsichtsgebühren
- Art. 44Normen
- Art. 45Verhaltenskodizes
- Art. 46Verhaltenskodizes für Online-Werbung
- Art. 47Verhaltenskodizes in Bezug auf die Barrierefreiheit
- Art. 48Krisenprotokolle
- Art. 49Zuständige Behörden und Koordinatoren für digitale Dienste
- Art. 50Anforderungen an Koordinatoren für digitale Dienste
- Art. 51Befugnisse der Koordinatoren für digitale Dienste
- Art. 52Sanktionen
- Art. 53Beschwerderecht
- Art. 54Entschädigung
- Art. 55Tätigkeitsberichte
- Art. 56Zuständigkeit
- Art. 57Gegenseitige Amtshilfe
- Art. 58Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Koordinatoren für digitale Dienste
- Art. 59Befassung der Kommission
- Art. 60Gemeinsame Untersuchungen
- Art. 61Europäisches Gremium für digitale Dienste
- Art. 62Struktur des Gremiums
- Art. 63Aufgaben des Gremiums
- Art. 64Entwicklung von Sachkenntnis und Kapazitäten
- Art. 65Durchsetzung von Pflichten der Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen
- Art. 66Einleitung von Verfahren durch die Kommission und Zusammenarbeit bei Untersuchungen
- Art. 67Auskunftsverlangen
- Art. 68Befugnis zur Befragung und Aufnahme von Aussagen
- Art. 69Befugnis zur Durchführung von Nachprüfungen
- Art. 70Einstweilige Maßnahmen
- Art. 71Verpflichtungszusagen
- Art. 72Überwachungsmaßnahmen
- Art. 73Nichteinhaltung
- Art. 74Geldbußen
- Art. 75Erweiterte Beaufsichtigung von Maßnahmen zur Behebung von Zuwiderhandlungen gegen in Kapitel III Abschnitt 5 festgelegte Pflichten
- Art. 76Zwangsgelder
- Art. 77Verjährungsfrist für die Verhängung von Sanktionen
- Art. 78Verjährungsfrist für die Durchsetzung von Sanktionen
- Art. 79Anspruch auf rechtliches Gehör und Recht auf Akteneinsicht
- Art. 80Veröffentlichung von Beschlüssen
- Art. 81Ermessensnachprüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Union
- Art. 82Beschränkung der Anträge auf Akteneinsicht und Zusammenarbeit mit nationalen Gerichten
- Art. 83Durchführungsrechtsakte im Zusammenhang mit dem Eingreifen der Kommission
- Art. 84Berufsgeheimnis
- Art. 85Informationsaustauschsystem
- Art. 86Vertretung
- Art. 87Ausübung der Befugnisübertragung
- Art. 88Ausschussverfahren
- Art. 89Änderung der Richtlinie 2000/31/EG
- Art. 90Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828
- Art. 91Überprüfung
- Art. 92Bevorstehenden Anwendung für Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen.
- Art. 93Inkrafttreten und Anwendung
Verweise
in Art. 44 DSA
DSA Digital Services Act
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
(1)
Die Kommission konsultiert das Gremium und unterstützt und fördert die Entwicklung und Umsetzung freiwilliger Normen, die einschlägige europäische und internationale Normungsgremien zumindest in Bezug auf folgende Bereiche festlegen:
a)
elektronische Übermittlung von Meldungen nach Artikel 16;
b)
Vorlagen, Gestaltungs- und Verfahrensnormen für eine benutzerfreundliche Kommunikation mit den Nutzern über Beschränkungen, die sich aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Änderungen ergeben;
c)
elektronische Übermittlung von Meldungen durch vertrauenswürdige Hinweisgeber nach Artikel 22, auch über Anwendungsprogrammierschnittstellen;
d)
besondere Schnittstellen, einschließlich Anwendungsprogrammierschnittstellen, welche die Erfüllung in den Artikeln 39 und 40 festgelegten Pflichten erleichtern;
e)
Prüfung sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen gemäß Artikel 37;
f)
Interoperabilität der in Artikel 39 Absatz 2 genannten Werbearchive;
g)
Datenübermittlung zwischen Werbevermittlern im Rahmen der Transparenzpflichten nach Artikel 26 Absatz 1 Buchstaben b, c und d;
h)
technische Maßnahmen, die die Einhaltung der in dieser Verordnung enthaltenen Verpflichtungen in Bezug auf Werbung ermöglichen, einschließlich der Verpflichtungen in Bezug auf eine deutlich sichtbare Kennzeichnung von Werbung und kommerzieller Kommunikation gemäß Artikel 26;
i)
Auswahlschnittstellen und Darstellung von Informationen über die Hauptparameter verschiedener Arten von Empfehlungssystemen gemäß den Artikeln 27 und 38;
j)
Normen für gezielte Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger im Internet.
(2)
Die Kommission unterstützt die Überarbeitung der Normen unter Berücksichtigung der Entwicklung der Technik und des Verhaltens der Nutzer der betreffenden Dienste. Die einschlägigen Informationen über die Überarbeitung der Normen müssen öffentlich verfügbar und leicht zugänglich sein.
Quelle: EURLEX
Import:
Schemata
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
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Notizen
zu Art. 44 DSA
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