ZollVZollverordnung

Warenverkehr über den Bodensee

Zollstraßen

Zollflugplätze

Zollandungsplätze, Verkehrsgebote und -beschränkungen

Zollzeichen bei Wasserfahrzeugen

Beförderungspflicht

Gestellungsbefreiung im Postverkehr

Zuständige Zollstellen für die Gestellung bei der Einfuhr und beim Verbringen aus einer Freizone des Kontrolltyps I in das übrige Zollgebiet der Gemeinschaft

Form der Gestellungsmitteilung

Teilnahme an der elektronischen Datenübermittlung

Verbringen von Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft

Unterlagen zur Zollwertanmeldung

Allgemeine Vorschriften zur Einfuhrabgabenfreiheit

(weggefallen)

Mund- und Schiffsvorrat

Speisewagenvorräte

Bordvorräte der Luftfahrzeuge

Diplomaten- und Konsulargut

Ausstattung drittländischer Dienststellen

Betriebsstoffe für Schienenfahrzeuge

Betriebsstoffe für Schiffe

Betriebsstoffe für Luftfahrzeuge

Kleinbeträge

Zuständigkeit für die Bewilligung von Zollverfahren, vereinfachten Verfahren und zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO)

Für die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften und verbindlichen Ursprungsauskünften zuständige Zollbehörden

Umfriedung und Überwachung von Freizonen des Kontrolltyps I

Bezug und Abgabe von Schiffs-, Flugzeug- und Reisebedarf

Halte- und Bordezeichen

Pauschalierte Abgabensätze

Mündliche Mitteilung des Abgabenbetrages

Mitteilung des Abgabenbetrages mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung

Steuerordnungswidrigkeiten

Inkrafttreten

(zu § 14 Abs. 3, § 27 Abs. 3 Satz 3)Küstengebiet

(zu § 28)Halte- und Bordezeichen