SUrlVSonderurlaubsverordnung

Geltungsbereich

Zuständigkeit

Voraussetzungen

Sonderurlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten

Sonderurlaub zur Ausübung einer Tätigkeit in öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen oder in einer öffentlichen Einrichtung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union

Sonderurlaub zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit

Sonderurlaub im Rahmen des Aufstiegs in eine Laufbahn des gehobenen oder höheren Dienstes

Sonderurlaub für Aus- oder Fortbildung

Sonderurlaub für fremdsprachliche Aus- oder Fortbildung

Sonderurlaub für Zwecke der militärischen und zivilen Verteidigung

Sonderurlaub für vereinspolitische Zwecke

Sonderurlaub zur Ableistung von Freiwilligendiensten

Sonderurlaub für eine Ausbildung zur Schwesternhelferin oder zum Pflegediensthelfer

Sonderurlaub für gewerkschaftliche Zwecke

Sonderurlaub für kirchliche Zwecke

Sonderurlaub für sportliche Zwecke

Sonderurlaub für Familienheimfahrten

Sonderurlaub aus dienstlichen Anlässen

Sonderurlaub aus medizinischen Anlässen

Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen

Sonderurlaub bei Mitaufnahme oder ganztägiger Begleitung bei stationärer Krankenhausbehandlung

Sonderurlaub in anderen Fällen

Ersatz von Mehraufwendungen

Inkrafttreten, Außerkrafttreten