Allgemeine Bestimmungen
Transport
Dauerhafte Speicherung
Abschnitt 1: Bundesweite Bewertung und Register
§ 5 Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung§ 6 Register; Verordnungsermächtigung; Bericht an die KommissionAbschnitt 2: Genehmigung und Betrieb
Unterabschnitt 1: Untersuchung
§ 7 Untersuchungsgenehmigung§ 8 Verfahrens- und Formvorschriften§ 9 Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung§ 10 Benutzung fremder GrundstückeUnterabschnitt 2: Errichtung und Betrieb
§ 11 Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers§ 12 Antrag auf Planfeststellung§ 13 Planfeststellung§ 14 Duldungspflicht§ 15 Enteignungsrechtliche Vorwirkung§ 16 Widerruf der PlanfeststellungUnterabschnitt 3: Stilllegung und Nachsorge
§ 17 Stilllegung§ 18 NachsorgeUnterabschnitt 4: Nachweise und Programme
§ 19 Sicherheitsnachweis§ 20 ÜberwachungskonzeptUnterabschnitt 5: Betreiberpflichten
§ 21 Anpassung§ 22 Eigenüberwachung§ 23 Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten§ 24 Anforderungen an KohlendioxidströmeUnterabschnitt 6: Verordnungsermächtigungen
§ 25 Regelung von Anforderungen an Kohlendioxidspeicher; Verordnungsermächtigungen§ 26 Regelung von Anforderungen an das Verfahren; VerordnungsermächtigungenAbschnitt 3: Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht
§ 27 Überprüfung durch die zuständige Behörde§ 28 AufsichtHaftung und Vorsorge
Anschluss und Zugang Dritter
Forschungsspeicher
Schlussbestimmungen
§ 39 Zuständige Behörden§ 39a Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts§ 40 Wissensaustausch; Verordnungsermächtigung§ 41 Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung§ 42 Landesrechtliche Speicherabgaben§ 43 Bußgeldvorschriften§ 44 Evaluierungsbericht§ 45 Übergangsvorschrift§ 46 Ausschluss abweichenden LandesrechtsAnlage 1 (zu § 5 Absatz 3 Satz 2, § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Absatz 3 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nummer 1)Kriterien für die Charakterisierung und Bewertung der potenziellen Kohlendioxidspeicher und der potenziellen Speicherkomplexe sowie ihrer UmgebungAnlage 2 (zu § 17 Absatz 2 Satz 2 und § 20 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1)Kriterien für die Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungskonzepts und für die Nachsorge