KSpTG
References
in § 4b KSpTG

KSpTG  
Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz

Dienen die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderung einer Kohlendioxidleitung dem Wohl der Allgemeinheit, so ist die Entziehung oder die Beschränkung von Grundeigentum oder von Rechten am Grundeigentum im Wege der Enteignung zulässig, soweit dies zur Durchführung des Vorhabens notwendig ist und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreicht werden kann. Das Vorhaben dient dem Wohl der Allgemeinheit, wenn es dazu dient, Kohlendioxid zu einem Kohlendioxidspeicher zu transportieren, um so zum Zwecke des Klimaschutzes die Emission von Kohlendioxid in Deutschland dauerhaft zu vermindern. Das Vorhaben dient auch dann dem Wohl der Allgemeinheit, wenn dadurch Kohlendioxid zur Deckung eines nachgewiesenen Bedarfs für die Nutzung von Kohlendioxid als Rohstoffquelle für Kohlenstoffverbindungen transportiert wird, um so zum Zwecke des Klimaschutzes die Emission von Kohlendioxid in Deutschland dauerhaft zu vermindern oder wenn es dazu dient, aus der Atmosphäre entnommenes Kohlendioxid zu einem Kohlendioxidspeicher zu transportieren, um es dort dauerhaft zu speichern. Über das Vorliegen der Voraussetzungen nach den Sätzen 1 bis 3 entscheidet die zuständige Behörde im Planfeststellungsbeschluss. § 15 Absatz 2 und 3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
Source: BMJ
Imported:
Here are your Schemata and notes
Create a new Document or Note using the toolbar above the legal text.
Open an existing Document or Note from the right-hand column or directly in the text.
Documents
for
No Documents available
notes
for § 4b KSpTG
No notes available.