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GEIGGebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz
Eingangsformel
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Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich§ 2 Begriffsbestimmungen
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Allgemeine Vorschriften

§ 3 An das Gebäude angrenzende Stellplätze§ 4 Leitungsinfrastruktur§ 5 Errichtung eines Ladepunktes
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Zu errichtende Gebäude

§ 6 Zu errichtende Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen§ 7 Zu errichtende Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen
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Bestehende Gebäude

§ 8 Größere Renovierung bestehender Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen§ 9 Größere Renovierung bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen§ 10 Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen
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Gemischt genutzte Gebäude, Lade- und Leitungsinfrastruktur im Quartier, Unternehmererklärung und Ausnahmen

§ 11 Gemischt genutzte Gebäude§ 12 Lade- und Leitungsinfrastruktur im Quartier§ 13 Unternehmererklärung§ 14 Ausnahmen
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Bußgeld- und Schlussvorschriften

§ 15 Bußgeldvorschriften§ 16 Übergangsvorschriften§ 17 Inkrafttreten
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