GEIG Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz
GEIG
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Baurecht
An das Gebäude angrenzende Stellplätze liegen vor, wenn der Parkplatz, auf dem sich die Stellplätze befinden,
- 1.
- denselben Eigentümer wie das Gebäude hat,
- 2.
- überwiegend von den Bewohnern oder Nutzern des Gebäudes genutzt wird und
- 3.
- eine unmittelbare physische oder technische Verbindung zum Gebäude oder zu einem Gebäudeteil aufweist.
Source: BMJ
Imported:
- Here are your Documents and notes
- Create a new Document or Note using the toolbar above the legal text.
- Open an existing Document or Note from the right-hand column or directly in the text.
Documents
for Baurecht
notes
for § 3 GEIG
No notes available.