Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe
§ 1 Anwendungsbereich§ 2 Börsen und weitere Begriffsbestimmungen§ 3 Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde§ 3a Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde zur Ausführung der Verordnung (EU) 2015/2365§ 3b Meldung von Verstößen§ 4 Erlaubnis§ 4a Geschäftsleitung des Börsenträgers§ 4b Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan des Börsenträgers§ 5 Pflichten des Börsenträgers§ 6 Inhaber bedeutender Beteiligungen§ 7 Handelsüberwachungsstelle§ 8 Zusammenarbeit§ 9 Anwendbarkeit kartellrechtlicher Vorschriften§ 10 Verschwiegenheitspflicht§ 11 Untersagung der Preisfeststellung für ausländische Währungen§ 12 Börsenrat§ 13 Wahl des Börsenrates§ 14 (weggefallen)§ 15 Leitung der Börse§ 16 Börsenordnung§ 17 Gebühren und Entgelte§ 18 Sonstige Benutzung von Börseneinrichtungen§ 19 Zulassung zur Börse§ 19a Verantwortung des Handelsteilnehmers für Aufträge von mittelbaren Handelsteilnehmern§ 20 Sicherheitsleistungen§ 21 Externe Abwicklungssysteme§ 22 Sanktionsausschuss§ 22a Synchronisierung von im Geschäftsverkehr verwendeten Uhren§ 22b Verarbeitung personenbezogener Daten
Börsenhandel und Börsenpreisfeststellung
§ 23 Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten§ 24 Börsenpreis§ 25 Aussetzung und Einstellung des Handels§ 26 Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften§ 26a Order-Transaktions-Verhältnis§ 26b Mindestpreisänderungsgröße§ 26c Market-Making-Systeme§ 26d Algorithmische Handelssysteme und elektronischer Handel§ 26e Informationen über die Ausführungsqualität§ 26f Positionsmanagementkontrollen§ 26g Übermittlung von Daten
Skontroführung und Transparenzanforderungen an Wertpapierbörsen
Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel
§ 32 Zulassungspflicht§ 33 Einbeziehung von Wertpapieren in den regulierten Markt§ 34 Ermächtigungen§ 35 Verweigerung der Zulassung§ 36 Zusammenarbeit in der Europäischen Union§ 37 Staatliche Schuldverschreibungen§ 38 Einführung§ 39 Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren§ 40 Pflichten des Emittenten§ 41 Auskunftserteilung§ 42 Teilbereiche des regulierten Marktes mit besonderen Pflichten für Emittenten§ 43 Verpflichtung des Insolvenzverwalters
Börsenmantelaktiengesellschaft zum Zweck der Börsenzulassung
§ 44 Begriffsbestimmungen, anwendbare Vorschriften§ 45 Einlage; Verwendungsabrede§ 46 Zuständigkeit der Hauptversammlung, Informationspflichten§ 47 Andienungsrecht der Aktionäre; Zulässigkeit der Einlagenrückgewähr§ 47a Aktienoptionen§ 47b Beendigung der Börsenmantelaktiengesellschaft; Auflösung; Abwicklung