BNDGBND-Gesetz

Übermittlung von Daten und gemeinsame Dateien

Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschriften bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bundesnachrichtendienst

§ 9a Zweckbindung der Übermittlung personenbezogener Daten§ 9b Protokollierung der Übermittlung§ 9c Verbundene personenbezogene Daten§ 9d Pflicht zur Übermittlung vervollständigter oder berichtigter Daten§ 9e Verbot der Übermittlung§ 9f Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an inländische Stellen§ 9g Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an ausländische Stellen und an über- oder zwischenstaatliche Stellen§ 9h Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person

Unterabschnitt 2: Datenübermittlung an den Bundenachrichtendienst und Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen durch den Bundesnachrichtendienst

§ 10 Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Bundesnachrichtendienst§ 10a Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen

Unterabschnitt 3: Übermittlung von personenbezogenen Daten aus nicht allgemein zugänglichen Quellen an inländische Stellen

§ 11 Übermittlung an inländische Nachrichtendienste§ 11a Übermittlung an inländische Strafverfolgungsbehörden§ 11b Übermittlung an inländische öffentliche Stellen§ 11c Übermittlung an nicht öffentliche inländische Stellen§ 11d Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an inländische Stellen

Unterabschnitt 4: Übermittlung von personenbezogenen Daten aus nicht allgemein zugänglichen Quellen an ausländische Stellen sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen

§ 11e Übermittlung an ausländische öffentliche Stellen und an über- oder zwischenstaatliche Stellen§ 11f Übermittlung an nicht öffentliche ausländische Stellen§ 11g Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an ausländische Stellen sowie über- oder zwischenstaatliche Stellen

Unterabschnitt 5: Gemeinsame Dateien

§ 12 Projektbezogene gemeinsame Dateien mit inländischen öffentlichen Stellen§ 13 Gemeinsame Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen§ 14 Führung gemeinsamer Dateien durch den Bundesnachrichtendienst mit ausländischen öffentlichen Stellen§ 15 Dateianordnung bei gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen§ 16 Eingabe in und Zugriff auf die vom Bundesnachrichtendienst geführten gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen§ 17 Beteiligung an gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen§ 18 (weggefallen)

Technische Aufklärung

Unterabschnitt 1: Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung

§ 19 Strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung§ 20 Besondere Formen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung§ 21 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen§ 22 Kernbereichsschutz§ 23 Anordnung§ 24 Eignungsprüfung§ 25 Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Entschädigung§ 26 Verarbeitung von personenbezogenen Verkehrsdaten§ 27 Auswertung der Daten und Prüfpflichten§ 28 Datenerhebung durch eine ausländische öffentliche Stelle

Unterabschnitt 2: (weggefallen)

§§ 29 und 30 (weggefallen)

Unterabschnitt 3: Kooperationen im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung

§ 31 Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen§ 32 Verarbeitung von selektierten personenbezogenen Daten im Rahmen von Kooperationen§ 33 Verarbeitung von unselektierten personenbezogenen Verkehrsdaten im Rahmen von Kooperationen

Unterabschnitt 4: Besondere Formen der technischen Aufklärung

§ 34 Eingriff in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland§ 35 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen§ 36 Kernbereichsschutz§ 37 Anordnung§§ 38 und 39 (weggefallen)

Unterabschnitt 5: Unabhängige Rechtskontrolle

§ 40 Ausübung der unabhängigen Rechtskontrolle§ 41 Unabhängiger Kontrollrat§ 42 Zuständigkeit des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Vorlagepflicht des Bundesnachrichtendienstes§ 43 Besetzung des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Wahl der Mitglieder; Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Unabhängigen Kontrollrates§ 44 Rechtsstellung und Ernennung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans§ 45 Amtszeit der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Ruhestand§ 46 Besoldung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans§ 47 Weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans§ 48 Amtsbezeichnungen§ 49 Spruchkörper des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Beschlussfassung§ 50 Leitung des administrativen Kontrollorgans§ 51 Zuständigkeit des administrativen Kontrollorgans§ 52 Beanstandungen§ 53 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates§ 54 Geheimhaltung; Aussagegenehmigung§ 55 Bericht des Unabhängigen Kontrollrates an das Parlamentarische Kontrollgremium§ 56 Pflicht des Bundesnachrichtendienstes zur Unterstützung§ 57 Personal- und Sachausstattung; Personalverwaltung§ 58 Austausch zwischen dem Parlamentarischen Kontrollgremium und dem Unabhängigen Kontrollrat; Zusammenarbeit zwischen dem Unabhängigen Kontrollrat, der G 10-Kommission und der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Unterabschnitt 6: Mitteilungen und Evaluierung

§ 59 Mitteilung an Betroffene und Benachrichtigungspflichten§ 60 Mitteilungsverbote§ 61 Evaluierung§ 62 Dienstvorschriften