References
in § 30 VwVfG
VwVfG
Verwaltungsverfahrensgesetz
Die Beteiligten haben Anspruch darauf, dass ihre Geheimnisse, insbesondere die zum persönlichen Lebensbereich gehörenden Geheimnisse sowie die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und sonstige geheimhaltungsbedürftige Daten, die Teile einer Infrastruktur betreffen, die
- 1.
- entweder durch Rechtsvorschrift als kritische Infrastruktur bestimmt worden sind oder
- 2.
- besonders schutzbedürftig zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur maßgeblich sind,
- Here are your Documents and notes
- Create a new Document or Note using the toolbar above the legal text.
- Open an existing Document or Note from the right-hand column or directly in the text.
Documents
for Allgemeines Verwaltungsrecht
notes
for § 30 VwVfG
No notes available.