Allgemeine Bestimmungen
Bewirtschaftung von Gewässern
Abschnitt 1: Gemeinsame Bestimmungen
§ 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung§ 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen§ 7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten§ 8 Erlaubnis, Bewilligung§ 9 Benutzungen§ 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung§ 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren§ 11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen§ 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen§ 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung§ 13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission§ 13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister§ 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung§ 15 Gehobene Erlaubnis§ 16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche§ 17 Zulassung vorzeitigen Beginns§ 18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung§ 19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne§ 20 Alte Rechte und alte Befugnisse§ 21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse§ 22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen§ 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung§ 24 Erleichterungen für EMAS-StandorteAbschnitt 2: Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
§ 25 Gemeingebrauch§ 26 Eigentümer- und Anliegergebrauch§ 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer§ 28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer§ 29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele§ 30 Abweichende Bewirtschaftungsziele§ 31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen§ 32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer§ 33 Mindestwasserführung§ 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer§ 35 Wasserkraftnutzung§ 36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern§ 37 Wasserabfluss§ 38 Gewässerrandstreifen§ 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern§ 39 Gewässerunterhaltung§ 40 Träger der Unterhaltungslast§ 41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung§ 42 Behördliche Entscheidungen zur GewässerunterhaltungAbschnitt 3: Bewirtschaftung von Küstengewässern
§ 43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern§ 44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer§ 45 Reinhaltung von KüstengewässernAbschnitt 3a: Bewirtschaftung von Meeresgewässern
§ 45a Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer§ 45b Zustand der Meeresgewässer§ 45c Anfangsbewertung§ 45d Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer§ 45e Festlegung von Zielen§ 45f Überwachungsprogramme§ 45g Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen§ 45h Maßnahmenprogramme§ 45i Beteiligung der Öffentlichkeit§ 45j Überprüfung und Aktualisierung§ 45k Koordinierung§ 45l Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des FestlandsockelsAbschnitt 4: Bewirtschaftung des Grundwassers
§ 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers§ 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser§ 48 Reinhaltung des Grundwassers§ 49 ErdaufschlüsseBesondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
Abschnitt 1: Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
§ 50 Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten§ 52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten§ 53 HeilquellenschutzAbschnitt 2: Abwasserbeseitigung
§ 54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung§ 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung§ 56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung§ 57 Einleiten von Abwasser in Gewässer§ 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen§ 59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen§ 60 Abwasseranlagen§ 61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und AbwasseranlagenAbschnitt 3: Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen§ 62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen§ 63 EignungsfeststellungAbschnitt 4: Gewässerschutzbeauftragte
§ 64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten§ 65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten§ 66 Weitere anwendbare VorschriftenAbschnitt 5: Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
§ 67 Grundsatz, Begriffsbestimmung§ 68 Planfeststellung, Plangenehmigung§ 69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn§ 70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren§ 70a Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz§ 71 Enteignungsrechtliche Regelungen§ 71a Vorzeitige BesitzeinweisungAbschnitt 6: Hochwasserschutz
§ 72 Hochwasser§ 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete§ 74 Gefahrenkarten und Risikokarten§ 75 Risikomanagementpläne§ 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern§ 77 Rückhalteflächen, Bevorratung§ 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete§ 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete§ 78b Risikogebiete außerhalb von § 78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten§ 78d Hochwasserentstehungsgebiete§ 79 Information und aktive Beteiligung§ 80 Koordinierung§ 81 Vermittlung durch die BundesregierungAbschnitt 7: Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
§ 82 Maßnahmenprogramm§ 83 Bewirtschaftungsplan§ 84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne§ 85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen§ 86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen§ 87 Wasserbuch§ 88 Informationsbeschaffung und -übermittlungAbschnitt 8: Haftung für Gewässerveränderungen
§ 89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit§ 90 Sanierung von GewässerschädenAbschnitt 9: Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
§ 91 Gewässerkundliche Maßnahmen§ 92 Veränderung oberirdischer Gewässer§ 93 Durchleitung von Wasser und Abwasser§ 94 Mitbenutzung von Anlagen§ 95 Entschädigung für Duldungs- und GestattungsverpflichtungenEntschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht
Gewässeraufsicht
Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen
§ 103 Bußgeldvorschriften§ 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen§ 104a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser§ 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen§ 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen§ 107 Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen§ 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren QuellenAnlage 1 (zu § 3 Nummer 11) Kriterien zur Bestimmung des Standes der TechnikAnlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3)Anlage 3 (zu § 70a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 7)