WHG Wasserhaushaltsgesetz
WHG
Wasserhaushaltsgesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Die Länder können bestimmen, dass eine Erlaubnis nicht erforderlich ist
- 1.
- für das Einleiten von Grund-, Quell- und Niederschlagswasser in ein Küstengewässer,
- 2.
- für das Einbringen und Einleiten von anderen Stoffen in ein Küstengewässer, wenn dadurch keine signifikanten nachteiligen Veränderungen seiner Eigenschaften zu erwarten sind.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Energie- & Umweltrecht
Notizen
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