Allgemeine Vorschriften
Berufsausübung als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt
Abschnitt 1: Allgemeine Voraussetzungen
§ 2 Niederlassung§ 3 Antrag§ 4 VerfahrenAbschnitt 2: Berufliche Rechte und Pflichten
§ 5 Berufsbezeichnung§ 6 Berufliche Stellung§ 7 Berufshaftpflichtversicherung§ 8 Sozietät im HerkunftsstaatAbschnitt 3: Anwaltsgerichtliches Verfahren, Zustellungen
§ 9 Mitteilungspflichten, rechtliches Gehör§ 10 ZustellungenEingliederung
Abschnitt 1: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit
§ 11 Voraussetzungen§ 12 Nachweis der TätigkeitAbschnitt 2: Zulassung bei kürzerer Tätigkeit im deutschen Recht
§ 13 Voraussetzungen§ 14 Nachweise§ 15 GesprächFeststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation
Vorübergehende Dienstleistung
§ 25 Vorübergehende Tätigkeit§ 26 Berufsbezeichnung, Nachweis der Rechtsanwaltseigenschaft§ 27 Rechte und Pflichten§ 27a Besonderes elektronisches Anwaltspostfach§ 28 Vertretung und Verteidigung im Bereich der Rechtspflege§ 29 Nachweis des Einvernehmens, Widerruf§ 30 Besonderheiten bei Verteidigung§ 31 Zustellungen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren§ 32 Aufsicht, zuständige Rechtsanwaltskammer§ 33 Anwaltsgerichtsbarkeit, Zustellungen§ 34 Anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen, vorläufige anwaltsgerichtliche Maßnahmen§ 34a Mitteilungspflichten
Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen und allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren
Ermächtigungen, Übertragung von Befugnissen
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 42 Anwendung von Vorschriften des Strafgesetzbuches§ 43 Übergangsvorschrift zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen UnionAnlage zu § 1Rechtsanwaltsberufe in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz