EuRAG Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
EuRAG
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Recht der juristischen Berufe
Auf die Erhebung und Beitreibung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach diesem Gesetz sind die Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung entsprechend anzuwenden.
Quelle: BMJ
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zu Recht der juristischen Berufe
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