Allgemeine Vorschriften
Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten
Sammlung und Rücknahme
§ 10 Getrennte Erfassung§ 11 Verordnungsermächtigungen
Unterabschnitt 1: Sammlung und Rücknahme von Altgeräten aus privaten Haushalten
§ 12 Berechtigte für die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten§ 13 Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger§ 14 Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger§ 15 Aufstellen von Behältnissen durch die Hersteller oder deren Bevollmächtigte§ 16 Rücknahmepflicht der Hersteller§ 17 Rücknahmepflicht der Vertreiber§ 17a Rücknahme durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen§ 17b Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und zertifizierten Erstbehandlungsanlagen§ 18 Informationspflichten gegenüber den privaten HaushaltenUnterabschnitt 2: Rücknahme von Altgeräten anderer Nutzer als privater Haushalte
§ 19 Rücknahme durch den Hersteller§ 19a Informationspflichten der HerstellerBehandlungs- und Verwertungspflichten, Verbringung
Anzeige-, Mitteilungs- und Informationspflichten
§ 25 Anzeigepflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen§ 26 Mitteilungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger§ 27 Mitteilungspflichten der Hersteller§ 28 Informationspflichten der Hersteller gegenüber Wiederverwendungseinrichtungen und Behandlungsanlagen§ 29 Mitteilungspflichten der Vertreiber§ 30 Mitteilungspflichten der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
Gemeinsame Stelle
Zuständige Behörde
Schlussbestimmungen
§ 43 Beauftragung Dritter§ 44 Widerspruch und Klage§ 45 Bußgeldvorschriften§ 46 ÜbergangsvorschriftenAnlage 1 (zu § 2 Absatz 1)Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Kategorien des § 2 Absatz 1 fallenAnlage 2 (zu § 6 Absatz 1)Angaben bei der RegistrierungAnlage 3 (zu § 9 Absatz 2)Anlage 4 (zu § 20 Absatz 2 Satz 4)Technische Anforderungen an Standorte für die Lagerung und Behandlung von AltgerätenAnlage 5 (zu § 21 Absatz 3 Nummer 3 und Absatz 4 Nummer 3)BehandlungskonzeptAnlage 5a (zu § 21 Absatz 3 Nummer 4 und Absatz 4 Satz 2)BetriebstagebuchAnlage 6 (zu § 23 Absatz 1)