ElektroG
Verweise
in Anlage 3a ElektroG
ElektroG
Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Technische Beschreibung:
- a)
- Das Logo ist vierfarbig auf weißem Fond abzubilden. Der Abstand vom Inhalt zum Dateirand beträgt 1,5 mal die Stärke des Pfeils.Die Buchstaben sind in Grau und das Zeichen in Grün abzubilden.Für die Farbanwendungen gilt:
Vierfarbig nach Euroskala (4c): Grün-Anteil (cyan = 91 %, magenta = 18 %, yellow = 100 %, black = 4 %). Schwarz-Anteil (black = 80 %).
Pantone (pant): Grün-Anteil (Pantone 3298). Schwarz-Anteil (black = 80 %).
HKS (hks): Grün-Anteil (HKS 58 E). Schwarz-Anteil (black = 80 %). - b)
- Bei einfarbiger Verwendung des Logos werden die Buchstaben und der Grünanteil in 100 % Schwarz abgebildet.
Quelle: BMJ
Import:
- Hier liegen deine Dokumente und Notizen
- Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu
Keine verwandten Dokumente vorhanden.
Notizen
zu Anlage 3a ElektroG
Keine Notizen vorhanden.