ElektroG
Verweise
in Anlage 3a ElektroG

ElektroG  
Elektro- und Elektronikgerätegesetz

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 286, S. 5)


Technische Beschreibung:
a)
Das Logo ist vierfarbig auf weißem Fond abzubilden. Der Abstand vom Inhalt zum Dateirand beträgt 1,5 mal die Stärke des Pfeils.
Die Buchstaben sind in Grau und das Zeichen in Grün abzubilden.
Für die Farbanwendungen gilt:
Vierfarbig nach Euroskala (4c): Grün-Anteil (cyan = 91 %, magenta = 18 %, yellow = 100 %, black = 4 %). Schwarz-Anteil (black = 80 %).
Pantone (pant): Grün-Anteil (Pantone 3298). Schwarz-Anteil (black = 80 %).
HKS (hks): Grün-Anteil (HKS 58 E). Schwarz-Anteil (black = 80 %).
b)
Bei einfarbiger Verwendung des Logos werden die Buchstaben und der Grünanteil in 100 % Schwarz abgebildet.
Quelle: BMJ
Import:
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