ElektroG
Verweise
in Anlage 3 ElektroG
ElektroG
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten
Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar (siehe unten). Dieses Symbol ist sichtbar, erkennbar und dauerhaft anzubringen.

Quelle: BMJ
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Dokumente
zu Energie- & Umweltrecht
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