Allgemeine Vorschriften
Pflichten der Wirtschaftsakteure
Konformitätsbewertung
Notifizierung von anerkannten unabhängigen Prüfstellen und Betreiberprüfstellen als Konformitätsbewertungsstellen
Notfallverfahren
§ 17a Anwendung der Notfallverfahren§ 17b Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Druckgeräten und Baugruppen§ 17c Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist§ 17d Konformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen oder gemeinsamen Spezifikationen§ 17e Priorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden