14. ProdSV
Verweise
in § 14 14. ProdSV

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Druckgeräteverordnung

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Sonst. öffentliches Wirtschaftsrecht

Für Werkstoffe, für die eine europäische Werkstoffzulassung gemäß § 2 Satz 1 Nummer 4 beantragt wird, ist das Verfahren nach Artikel 15 der Richtlinie 2014/68/EU anzuwenden.
Quelle: BMJ
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