Verweise
in Art. 139 WRV
WRV
Die Verfassung des Deutschen Reichs
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Quelle: BMJ
Import:
- Hier liegen deine Dokumente und Notizen
- Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Staatsrecht II: Grundrechte
Notizen
zu Art. 139 WRV
Keine Notizen vorhanden.