VGG Verwertungsgesellschaftengesetz
VGG
Verwertungsgesellschaftengesetz
ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtGeistiges Eigentum (IP)
Urheberrecht u.Ä.
Mitglieder im Sinne dieses Gesetzes sind von der Verwertungsgesellschaft als Mitglied aufgenommene
- 1.
- Berechtigte und
- 2.
- Einrichtungen, die Rechtsinhaber vertreten.
- Hier liegen deine und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
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Schemata
zu Urheberrecht u.Ä.
Notizen
zu § 7 VGG
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