UmwG
Verweise
in § 39a UmwG

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Umwandlungsgesetz

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Umwandlungsrecht

Ein Verschmelzungsbericht ist für eine an der Verschmelzung beteiligte Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht erforderlich, wenn alle Gesellschafter dieser Gesellschaft zur Geschäftsführung berechtigt sind.
Quelle: BMJ
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