StrUG NRW
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in § 26 StrUG NRW

StrUG NRW  

Strafrechtsbezogenes Unterbringungsgesetz NRW

Die untergebrachten Personen können innerhalb einer Einrichtung oder einer Abteilung eine Interessenvertretung wählen. Diese kann der therapeutischen Leitung der Einrichtung in Angelegenheiten von gemeinsamen Interessen, die sich auf das Zusammenleben in der Einrichtung und dessen Gestaltung beziehen, Vorschläge unterbreiten. Diese sollen mit der Interessenvertretung erörtert werden. Die Einrichtung wirkt darauf hin, dass eine Interessenvertretung der untergebrachten Personen gewählt wird.
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Polizei- & Ordnungsrecht
Notizen
zu § 26 StrUG NRW
Keine Notizen vorhanden.