SGB VI Gesetzliche Rentenversicherung
SGB VI
Gesetzliche Rentenversicherung
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Sozialrecht
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See führt die Versicherung für Personen, die wegen
- 1.
- einer Kindererziehung,
- 2.
- eines Wehrdienstes oder Zivildienstes,
- 3.
- eines Bezuges von Sozialleistungen oder von Vorruhestandsgeld
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Schemata
zu Sozialrecht
Notizen
zu § 137 SGB VI
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