IntVG Integrationsverantwortungsgesetz
IntVG
Integrationsverantwortungsgesetz
Öffentliches RechtVerfassungsrecht
Staatsrecht III: Int. Bezüge des GG
Eine Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zu einem Beschluss des Europäischen Rates gemäß Artikel 48 Absatz 6 Unterabsatz 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union erfolgt durch ein Gesetz gemäß Artikel 23 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Quelle: BMJ
Import:
- Hier liegen deine Schemata und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Staatsrecht III: Int. Bezüge des GG
Notizen
zu § 2 IntVG
Keine Notizen vorhanden.