GrCH
Verweise
in Art. 26 GrCH

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Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Öffentliches Recht

Europarecht

Die Union anerkennt und achtet den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft.
Quelle: EURLEX
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