FZV
Verweise
in Anlage 15 FZV

FZV  
Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Sonst. öffentliches Wirtschaftsrecht

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 127)
Seite 1

Fahrzeugscheinheft
für Oldtimerfahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach
§ 43 FZV
Das vorstehende Kennzeichen ist
Vorname, Name, Firma
Straße und Hausnummer
Postleitzahl, Wohnort/Firmensitz
für die in der Auflistung beschriebenen ___ Fahrzeuge zu den in den nachfolgenden Hinweisen genannten Zwecken zugeteilt worden.
Ort, Datum
Name der Zulassungsbehörde
Unterschrift
Seiten 2 ff.
lfd. Nr.FahrzeugklasseFahrzeugherstellerFINHubraumErstzulassungZul. Gesamtmasse in kgZul. max. Achslast in kgmax.
km/h
VorneMitteHinten
Letzte Seite
Hinweise
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge
Zwecke
Das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung wurde aufgrund der Vorschriften des § 43 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zugeteilt für:
a)Probefahrten:
Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeug
b)Überführungsfahrten:
Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen
c)An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
d)Fahrten zum Zweck der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Sonst. öffentliches Wirtschaftsrecht
Notizen
zu Anlage 15 FZV
Keine Notizen vorhanden.