EnStatG Energiestatistikgesetz
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Energiestatistikgesetz
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Energie- & Umweltrecht
Die Jahreserhebungen für das Berichtsjahr 2017 und die monatlichen Erhebungen für das Jahr 2017 werden nach dem Energiestatistikgesetz vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2867), das zuletzt durch Artikel 273 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, durchgeführt.
Quelle: BMJ
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