EnStatG
Verweise
in § 14 EnStatG
EnStatG
Energiestatistikgesetz
Das Statistische Bundesamt nutzt für die Erstellung der jeweiligen Bundesstatistik folgende Daten, soweit diese Daten für die Erstellung der jeweiligen Bundesstatistik qualitativ geeignet sind:
- 1.
- die Daten, die im Marktstammdatenregister nach § 111e des Energiewirtschaftsgesetzes gespeichert sind, sowie
- 2.
- die Daten, die auf Grund von Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes, des Erneuerbare-Energien-Gesetzes oder des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes oder der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen veröffentlicht worden sind.
Quelle: BMJ
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