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Energiestatistikgesetz

Dieses Gesetz tritt am 10. März 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Energiestatistikgesetz vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2867), das zuletzt durch Artikel 273 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, außer Kraft.
Quelle: BMJ
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