CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Der Antrag auf Prozesskostenhilfe kann vor oder nach Einleitung des Verfahrens vor dem Gericht gestellt werden.
- Der Antrag auf Prozesskostenhilfe muss in einer Sprache eines Vertragsmitgliedstaats verfasst sein und enthalten:
(a) den Namen des Antragstellers;
(b) die postalische und elektronische Adresse für die Zustellung an den Antragsteller und die Namen der Zustellungsbevollmächtigten;
(c) den Namen der anderen Partei sowie die postalische und elektronische Adresse für die Zustellung an die andere Partei, soweit verfügbar, und die Namen der Zustellungsbevollmächtigten, sofern bekannt; (d) das Aktenzeichen der Klage, in deren Rahmen der Antrag gestellt wird, oder, wenn der Antrag vor Einreichung der Klage gestellt wird, eine kurze Beschreibung der Klage;
(e) die Angabe des Streitwerts und der von der Prozesskostenhilfe abzudeckenden Kosten;
(f) wird die Prozesskostenhilfe für die Kosten für rechtlichen Beistand und Vertretung beantragt, den Namen des vorgeschlagenen Vertreters;
(g) Angaben zu den finanziellen Mitteln des Antragstellers, wie etwa Einkommen, Vermögen und Kapital, sowie zu den familiären Verhältnissen des Antragstellers einschließlich einer Bewertung der wirtschaftlichen Mittel von Personen, die vom Antragsteller finanziell abhängig sind;
(h) soweit einschlägig einen mit einer Begründung versehenen Antrag auf Aussetzung einer ansonsten einzuhaltenden Frist bis zu dem Tag der Zustellung der die Prozesskostenhilfeentscheidung beinhaltenden Anordnung.
- Der Antrag auf Prozesskostenhilfe ist zu belegen mit
(a) Unterlagen, aus denen sich die Bedürftigkeit des Antragstellers ergibt, wie beispielsweise Bescheinigungen über sein Einkommen, Vermögen, Kapital und seine familiäre Verhältnisse, und
(b) wenn der Antrag vor Einreichung der Klage gestellt wird, die Angabe der Beweismittel, auf die sich die Klage stützt.
- Im Falle einer Berufung ist ein neuer Antrag zu stellen.
- Regel 8 findet keine Anwendung.
Quelle: Unified Patent Court
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