CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Das Gericht behandelt die bei ihm anhängigen Klagen in der Reihenfolge, in der sie zur mündlichen Verhandlung gemäß Regel 108 reif sind.
- Der Vorsitzende Richter eines Spruchkörpers kann nach Anhörung der Parteien [Regel 264]
(a) anordnen, dass eine bestimmte Klage vorrangig behandelt wird und dass die in diesen Regeln vorgesehenen Fristen verkürzt werden;
(b) eine Klage zu späteren Behandlung zurückstellen, insbesondere um eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits zu erleichtern.
Quelle: Unified Patent Court
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zu Regel 343 CPR
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