CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Die Beratungen des Gerichts sind nicht öffentlich.
- Der Vorsitzende Richter führt bei der Beratung den Vorsitz. An der Beratung über die Entscheidung nehmen nur die Richter teil, die bei der mündlichen Verhandlung zugegen waren.
- Die Beratung des Gerichts erfolgt so bald wie möglich nach Abschluss der mündlichen Verhandlung.
Quelle: Unified Patent Court
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Schemata
zu
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Notizen
zu Regel 344 CPR
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