CPR
Verweise
in Regel 344 CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

  1. Die Beratungen des Gerichts sind nicht öffentlich.
  2. Der Vorsitzende Richter führt bei der Beratung den Vorsitz. An der Beratung über die Entscheidung nehmen nur die Richter teil, die bei der mündlichen Verhandlung zugegen waren.
  3. Die Beratung des Gerichts erfolgt so bald wie möglich nach Abschluss der mündlichen Verhandlung.
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zu Regel 344 CPR
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