CPR
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in Regel 270 CPR

CPR  

Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

  1. Auf die Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten finden das Recht der Europäischen Union über die Zustellung von Schriftstücken in Zivil- und Handelssachen [Verordnung (EU) 2020/1784] sowie die in diesem Abschnitt enthaltenen Regeln, insbesondere Regel 271.2, Anwendung.
  2. Für die Zwecke der Regeln 270 bis 275 bezeichnet der Ausdruck „Klageschrift“, soweit einschlägig, sämtliche Schriftsätze, mit denen die in Artikel 32 Absatz 1 des Übereinkommens erwähnten Klagen eingelegt werden.
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu
Keine verwandten Dokumente vorhanden.
Notizen
zu Regel 270 CPR
Keine Notizen vorhanden.