CPR
Verweise
in Regel 261 CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

Alle Schriftsätze und mit Schriftsätzen eingereichten Unterlagen sind mit der Angabe von Tag und Uhrzeit zu versehen; dabei muss es sich um den Tag und die Uhrzeit des Eingangs der Schriftsätze bei der Kanzlei handeln. Die Zeit ist die Ortszeit der Kanzlei. Verantwortlich für die Angabe von Tag und Uhrzeit ist der Kanzler.
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zu Regel 261 CPR
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