CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Alle Schriftsätze und mit Schriftsätzen eingereichten Unterlagen sind mit der Angabe von Tag und Uhrzeit zu versehen; dabei muss es sich um den Tag und die Uhrzeit des Eingangs der Schriftsätze bei der Kanzlei handeln. Die Zeit ist die Ortszeit der Kanzlei. Verantwortlich für die Angabe von Tag und Uhrzeit ist der Kanzler.
Quelle: Unified Patent Court
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Schemata
zu
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Notizen
zu Regel 261 CPR
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