Verweise
in Regel 154 CPR
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Hat das Gericht die Hinterlegung eines zur Deckung der Auslagen eines Zeugen gemäß Regel 180.2 oder der Auslagen eines Parteisachverständigen gemäß Regel 181 ausreichenden Betrags angeordnet, kann die Erstattung von Zahlungen gefordert werden, welche die Kanzlei für Auslagen eines Zeugen oder Sachverständigen getätigt hat.
Quelle: Unified Patent Court
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