CPR
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Verweise
in Regel 154 CPR

CPR  

Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

Hat das Gericht die Hinterlegung eines zur Deckung der Auslagen eines Zeugen gemäß Regel 180.2 oder der Auslagen eines Parteisachverständigen gemäß Regel 181 ausreichenden Betrags angeordnet, kann die Erstattung von Zahlungen gefordert werden, welche die Kanzlei für Auslagen eines Zeugen oder Sachverständigen getätigt hat.
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