CPR
Verweise
in Regel 153 CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

Die Erstattung der Kosten von Sachverständigen der Parteien [Regel 181], die die in Regel 180.1 genannten Kosten übersteigen, erfolgt auf der Grundlage der im entsprechenden Bereich üblichen Sätze, unter angemessener Berücksichtigung der erforderlichen Sachkenntnis, der Komplexität der Angelegenheit und der von den Sachverständigen für die Dienstleistungen aufgewandten Zeit.
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