CPR
Verweise
in Regel 155 CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

  1. Die Erstattung der Kosten von Dolmetschern erfolgt in Höhe der Sätze, die in dem Land üblich sind, in dem sich die betreffende Kammer befindet, in Abhängigkeit von Ausbildung und Berufserfahrung des Dolmetschers.
  2. Die Erstattung für die Kosten von Übersetzern erfolgt in Höhe der Sätze, die in dem Land üblich sind, in dem sich die betreffende Kammer befindet, in Abhängigkeit von Ausbildung und Berufserfahrung des Übersetzers.
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