CPR
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in Regel 155 CPR

CPR  

Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

  1. Die Erstattung der Kosten von Dolmetschern erfolgt in Höhe der Sätze, die in dem Land üblich sind, in dem sich die betreffende Kammer befindet, in Abhängigkeit von Ausbildung und Berufserfahrung des Dolmetschers.
  2. Die Erstattung für die Kosten von Übersetzern erfolgt in Höhe der Sätze, die in dem Land üblich sind, in dem sich die betreffende Kammer befindet, in Abhängigkeit von Ausbildung und Berufserfahrung des Übersetzers.
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu
Keine verwandten Dokumente vorhanden.
Notizen
zu Regel 155 CPR
Keine Notizen vorhanden.