Verweise
in Regel 138 CPR
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Die Erwiderung auf den Antrag auf Festsetzung von Schadensersatz muss enthalten:
(a) den Namen der unterlegenen Partei und des Vertreters dieser Partei,
(b) die postalische und elektronische Adresse für die Zustellung an die unterlegene Partei und die Namen und Adressen der Zustellungsbevollmächtigten,
(c) das dem Verfahren zugeteilte Aktenzeichen,
(d) die Begründung, warum dem Antrag auf Festsetzung von Schadenersatz entgegengetreten wird,
(e) die vorgebrachten Tatsachen und
(f) die vorgebrachten Beweismittel.
Quelle: Unified Patent Court
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