CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Der Antragsteller kann innerhalb eines Monats eine Replik auf die Erwiderung auf den Antrag auf Festsetzung von Schadenersatz einreichen; diese ist auf die in der Erwiderung enthaltenen Vorbringen zu beschränken. Die unterlegene Partei kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der Replik eine Duplik auf die Replik einreichen; diese ist auf die in der Replik enthaltenen Vorbringen zu beschränken.
Quelle: Unified Patent Court
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zu Regel 139 CPR
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