CPR
Verweise
in Regel 133 CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

Übersteigt der Wert der Klage EUR 500,000, hat der Antragsteller eine streitwertabhängige Gebühr für die Festsetzung von Schadenersatz gemäß Teil 6 zu entrichten.
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