CPR
Verweise
in Regel 132 CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

Der Antragsteller hat die Festgebühr und gegebenenfalls die streitwertabhängige Gebühr für die Festsetzung von Schadenersatz gemäß Teil 6 zu entrichten. Regel 15.2 gilt entsprechend.
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