Brüssel Ia-VO / EuGVVO
Verweise
in Art. 61 Brüssel Ia-VO / EuGVVO
Brüssel Ia-VO / EuGVVO
Verordnung (EU) Nr. 1215/2012
Im Rahmen dieser Verordnung bedarf es hinsichtlich Urkunden, die in einem Mitgliedstaat ausgestellt werden, weder der Legalisation noch einer ähnlichen Förmlichkeit.
Quelle: EURLEX
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