BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO
Bundesrechtsanwaltsordnung
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Recht der juristischen Berufe
Die Mitglieder des Präsidiums üben ihre Tätigkeit unentgeltlich aus. Sie erhalten jedoch eine angemessene Entschädigung für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Aufwand sowie eine Reisekostenvergütung.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Recht der juristischen Berufe
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zu § 183 BRAO
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