BRAO
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in § 183 BRAO

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Bundesrechtsanwaltsordnung

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Recht der juristischen Berufe

Die Mitglieder des Präsidiums üben ihre Tätigkeit unentgeltlich aus. Sie erhalten jedoch eine angemessene Entschädigung für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Aufwand sowie eine Reisekostenvergütung.
Source: BMJ
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