BayPrG
Verweise
in Art. 18 BayPrG

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Bayerisches Pressegesetz

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten sinngemäß auch für Nachrichtenagenturen, Pressebüros und ähnliche Unternehmen.
Quelle: BAY
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