BayPrG Bayerisches Pressegesetz
BayPrG
Bayerisches Pressegesetz
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten sinngemäß auch für Nachrichtenagenturen, Pressebüros und ähnliche Unternehmen.
Quelle: BAY
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Schemata
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Notizen
zu Art. 18 BayPrG
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