BayLplG
Verweise
in Art. 27 BayLplG

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Bayerisches Landesplanungsgesetz

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Baurecht

Wird kein Raumordnungsverfahren durchgeführt, werden in Bauleitplan- und Zulassungsverfahren landesplanerische Stellungnahmen von der höheren Landesplanungsbehörde abgegeben.
Quelle: BAY
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